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Gutachterbüro SRS (e.K.) Stephen A. Obermeier
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Gebäudeeinsturz nach Befall mit Hausfäulepilzen

Einsturz eines historischen Fachwerkgebäudes infolge eines Befalls mit holzzerstörenden Pilzen und Insekten

 

Holzzerstörende Pilze und Insekten können, wie man an dem obigen Bild unschwer erkennt, enorme Schäden an Bauwerken anrichten, im Extremfall, wie hier, zu einem Bauteilversagen mit anschließendem Einsturz des Gebäudes führen. Damit es keinesfalls so weit kommt, müssen festgestellte Schäden gemäß den Bauordnungen der Länder in Verbindung mit DIN 68800-4 ("Holzschutz - Bekämpfende Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten") von hierfür qualifizierten und zertifizierten Fachleuten / Sachverständigen untersucht werden. Festzustellen ist zwingend die Art der Schädlinge sowie das Befallsausmaß. Im Anschluss an die Untersuchung ist ein Holztechnischer Untersuchungsbericht zu fertigen, der als Grundlage für die sach- und fachgerechte Sanierung dient.

Nachdem ich mich bereits seit vielen Jahren mit Schäden insbesondere durch holzzerstörende Pilze befasst habe, habe ich inzwischen auch die bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung zum

"Zertifizierten Sachkundigen für Holzschutz am Bau"

abgeschlossen und die Prüfungen erfolgreich absolviert. In ganz Baden-Württemberg gibt es damit immerhin schon sage und schreibe vier Personen außerhalb von Zimmerei- und Holzbaubetrieben (dort sind weitere 47 "zertifizierte Sachkundige" tätig), die diese Qualifikation vorweisen können.

Der erfolgreiche Ausbildungsabschluss berechtigt mich zur Begutachtung entsprechender Schäden sowie zur Planung, Ausschreibung, Anleitung, Überwachung und Abnahme spezifischer Sanierungsmaßnahmen, die im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften stehen. Ferner fällt die Überprüfung bereits durchgeführter Holzschutzmaßnahmen in meinen Aufga-benbereich.

Hieraus ergeben sich folgende Leistungen, die ich im Bereich "Holzschutz" anbiete.

 

 

Leistungen im Bereich Holzschutz (Auszug)

 

1.   Holztechnische Untersuchung

►   Bestimmung des Schadorganismus bzw. der Schadorganismen

►   Feststellung des Befallsausmaßes (Ausbreitung, Schadenstiefe)

►   Feststellungen zur konstruktiven Ausbildung des Tragwerks und ggf. Hinweise zu Gefährdungen für die

      Standsicherheit durch den festgestellten Befall oder eventuelle sonstige Unregelmäßigkeiten wie etwa

      fehlende oder augenscheinlich überlastete / deformierte Tragwerksteile etc.

►   Ggf. Feststellung der Ursache für überhöhte Feuchte (bei Pilzschäden)

►   Messungen der Holzfeuchte

►   Erhebung von Klimadaten zur Ermittlung von Wärmebrücken und anderen bauphysikalisch bedingten

      Durchfeuchtungsursachen

 

2.   Holztechnischer Untersuchungsbericht

      Die Inhalte des Untersuchungsberichts können je nach Bedarf variieren. Außer den Ergebnissen der

      Untersuchung sowie der Nennung einschlägiger technischer Regelwerke können dies sein:

►   Aussagen zu kurz-, mittel- oder auch langfristig zu treffenden Maßnahmen oder weiteren

      Untersuchungen

►   Empfehlungen hinsichtlich der Hinzuziehung eines Statikers oder anderer Fachplaner

►   Hinweise zur Sperrung von evtl. einsturzgefährdeten Bereichen

►   Hinweise zu Sicherungs- und Abstützmaßnahmen

►   Benennung notwendiger Bekämpfungsmaßnahmen mit Angaben zu Verfahren und Mitteln inkl.

      Ausarbeitung etwa möglicher Alternativen

►   Hinweise zum Einbau von Ersatzhölzern mit allen erforderlichen Angaben

►   Angaben zu gesundheitsgefährdenden alten Holzschutzmitteln, soweit solche festgestellt werden

►   Zustands- und Schadenskartierung mit allen relevanten Eintragungen

►   Kommentierte Bilddokumentation

►   Ergänzende Analyseergebnisse etc.

 

Sollten Sie Interesse an weiteren Leistungen wie der Planung, Ausschreibung, Anleitung, Überwachung und Abnahme fachgerechter Sanierungsarbeiten im Bereich des bekämpfenden Holzschutzes haben, können selbstredend auch diese vertraglich vereinbart werden!