GUTACHTERBÜRO SRS         Kompetent und objektiv
Gutachterbüro SRS (e.K.) Stephen A. Obermeier
obermeier@srs-gutachter.de - 0172 / 624 00 41

Für sonstige Auftraggeber (Privatpersonen und Firmen außerhalb der Versicherungswirtschaft) ist aus Gründen der Fairness folgender Hinweis voranzustellen.

 

Sollten Sie beabsichtigen, meinen Bericht, meine schriftliche Stellungnahme oder mein Gutachten im Zuge einer rechtlichen Auseinandersetzung zu verwenden, bleibt festzuhalten, dass Privatgutachten vor Gericht einen geringen Stellenwert besitzen. In der Regel wird das Gericht solche Arbeiten maximal als "qualifizierten Sachvortrag" einer Partei werten, strittige Sachverhalte oder Fragen jedoch regelmäßig durch einen Gerichtssachverständigen ganz oder in Teilen klären bzw. beantworten lassen.

Gerichtssachverständige sind in aller Regel von Bestellungskörperschaften wie der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder aber den Architekten- und Ingenieurkammern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für bestimmte Aufgabengebiete, deren Ergebnisse nur sehr schwer anzugreifen sind, selbst wenn diese im Einzelfall einmal nicht oder nicht ganz richtig sind (auch ö.b.u.v. Sachverständige sind nur Menschen und können sich irren!).

Es kann daher von Vorteil für Sie sein, bereits im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens einen ö.b.u.v. Sachverständigen mit den von Ihnen gewünschten Untersuchungen zu beauftragen. Dies ist letztlich auch oftmals eine Kostenfrage.

Ich bin gerne bereit, Sie nach Anhörung Ihres speziellen Anliegens objektiv dahingehend zu beraten, welcher Weg nach meiner persönlichen Erfahrung in Ihrem Fall der aussichtsreichere sein dürfte.

Auch behalte ich mir vor, Aufträge nicht anzunehmen, wenn ich zu dem Schluss komme, nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Problem zu sein. Hierfür bitte ich um Verständnis!

 

Leistungsangebot

  • Untersuchung der Ursache(n) und des Ausmaßes von Feuchtigkeitsschäden vom Keller bis zum Dach
  • Untersuchung der Ursache(n) von Rissen in Putz, Mauerwerk etc. soweit zerstörungsfrei möglich
  • Untersuchung der Gebäudesubstanz sowie der haustechnischen Einrichtungen auf sichtbare Mängel und verdeckte Feuchtigkeitsschäden vor dem Erwerb einer Bestandsimmobilie
  • Überprüfung der Einhaltung maßgeblicher Normen sowie der Baubeschreibung bei Neubauten (Bauträgerobjekte)
  • Untersuchung der Ursache(n) von Schimmelpilzbildung z.B. in vermieteten oder gemieteten Räumen
  • Kostenschätzung für die Beseitigung von Baumängeln und Bauschäden
  • Beratung zu Einzelfragen im Zusammenhang mit Bauschäden
  • Beratung zur Schadenverhütung

Im Zuge einer telefonischen Vorabbesprechung (kostenfrei) sollte zunächst der Umfang der gewünschten Untersuchungen, die Art und Ausführlichkeit der Dokumentation und der Berichterstattung geklärt werden. Danach erfolgt die Abfassung des förmlichen Auftrages.

Da es mir nicht seriös möglich ist, allein aufgrund der telefonischen Vorabbesprechung abzuschätzen, wie groß der tatsächliche Aufwand sowohl für die Untersuchungen als auch für die gewünschte Berichterstattung sein wird, können die Kosten meiner Tätigkeit nicht im Voraus ermittelt werden. Es besteht daher die Möglichkeit, die maßgeblichen Auftragsdetails auch erst vor Ort festzulegen, wenn der jeweilige Zeitbedarf eher abzusehen ist.

Sollten Ihnen bereits mündlich erteilte Auskünfte und Erläuterungen im Zuge einer Objektbegehung genügen, können natürlich erhebliche Aufwendungen, die ansonsten für die Abfassung eines formgerechten Berichts oder gar Gutachtens anfallen würden, eingespart werden.

Noch ein Wort zum Bereich Gutachtenerstellung: Gutachten bedingen gewisse Mindeststandards in der Darstellung, da sie für jeden Dritten lückenlos nachvollziehbar sein müssen, beginnend von dem Zustandekommen des Auftrags bis zur Zusammenfassung der Ergebnisse, egal, wie gut Sie als Auftraggeber etliche Details schon kennen. Dies bringt einen nicht unerheblichen Zeitaufwand mit sich!

Ein diesen Formvorschriften nicht unterliegender Bericht oder eine schriftliche Stellungnahme, der / die allein für Ihre private Verwendung gedacht ist (nicht im Außenverhältnis gegenüber Dritten) ist oftmals deutlich günstiger.

Sehr wichtig: Es ist mir gesetzlich untersagt, zu rein rechtlichen Fragen Stellung zu nehmen. Wenn Sie eine Rechtsberatung wünschen, muss ich Sie an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens verweisen!